Nicht nur in der aktuellen Ausgabe der Zeitung „Das Parlament“ nimmt die Berichterstattung zum aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzierung der Krankenhauslandschaft einen breiten Raum ein. Dort wird Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit den Worten „Wir machen keine Zugeständnisse bei der Qualität“ zitiert, während gleichzeitig die Sorge der Bundesländer vor einer vom Bund diktierten Strukturbereinigung formuliert wird. Und zwischen beiden Positionen wird enorm gerungen – und mittendrin die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei alledem mit ständig steigenden Kosten konfrontiert werden. Und wenn bei den Kassen die Kosten in dem Maße weiter steigen, folgt daraus unweigerlich, dass die Beiträge für die Versicherten angepasst werden müssen.
Zu begrüßen ist aus Sicht der Versicherten ohne Frage, dass bei der Krankenhausreform eine Abkehr von der rein an wirtschaftlichen Aspekten orientierte Betrachtung der Abrechnung erfolgen soll. So können Häuser gerade im ländlichen Raum zu einer besseren Bilanz kommen, wenn sie über die Vorhaltepauschale zumindest eine Grundfinanzierung erhalten können. Selbstverständlich ist auch, dass die Konzentration auf besonders spezialisierte Häuser den Patientinnen und Patienten Vorteile bringen können, wenn sie bei Behandlungen darauf vertrauen können, von den besten und erfahrensten Ärzten in Krankenhäusern mit der besten Ausstattung behandelt werden. Der hier zur Verfügung stehenden Raum reicht bei weitem nicht aus, um den Sachverhalt umfassend darzustellen. Nachdenklich stimmt wie immer, dass wir wahrscheinlich über das teuerste Gesundheitssystem und es offensichtlich trotzdem nicht gelingt, eine Versorgung sicherzustellen, die den Versicherten und den Beschäftigten im Gesundheitssystem gerecht wird. Ob die Länder dabei immer mit offenen Karten spielen, ist zu hinterfragen. Folgt man Auswertungen des vdek sind die Betriebskosten der Krankenhäuser von 1991 bis 2019 um 264 Prozent gestiegen, während die Investitionsmittel der Bundesländer lediglich um 87,4 Prozent gestiegen sind (zitiert nach Kraftakt Krankenhausreform in Das Parlament Nr.27, 29.06.2024 Seite 3). Leider sprechen diese Zahlen für sich. Bund und Länder scheinen manchen Debatten zu führen, ohne auf die Versicherten zu schauen. Man darf gespannt sein, wann die entsprechenden Gesetzgeber den Weg finden das System zukunftsgereichtet aufzustellen.
Angesichts der heftigen Auseinandersetzungen rund um die Krankenhausreform scheint eine andere Reform im Gesundheitswesen gänzlich unterzugehen. Die „Titelgeber“ von Gesetzen haben sich wieder besondere Mühe gegeben: Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll Teile der ambulanten medizinischen Versorgung neu ordnen und Ärzten und Patienten gleichermaßen dienen. In einem Gespräch mit dem zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk-Ulrich Mende am Rande einer Veranstaltung in Berlin, war zu erfahren, dass besonders die Entbudgetierung der Hausärzte und die Erleichterung der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren Anliegen des Gesetzesvorhaben sind. Aus Sicht der Krankenkassen dürfte ein Aspekt kritikwürdig sein. Durch die Festlegung einer Geringfügigkeitsgrenze soll es auf Seiten der Ärzte zu einem Bürokratieabbau kommen, während aus Kassensicht eine Beschneidung ihrer Prüfungsmöglichkeiten gesehen werden wird.
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