Generationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben dafür gekämpft, die betriebliche Mitbestimmung gegen jegliche Widerstände aus konservativen Kreisen durchzusetzen. Die Ursprünge des Verlangens nach Mitbestimmung gehen auf das frühe 19. Jahrhundert zurück. 1919 erhielt die betriebliche Mitbestimmung Verfassungsrang, indem sie Aufnahme in die Weimarer Reichsverfassung fand. 1920 wurde von der Weimarer Nationalversammlung das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Den Nazis war Mitbestimmung ein riesiger Dorn im Auge, 1934 führte das einhergehend mit dem Verbot der Gewerkschaften zur Abschaffung der Mitbestimmung. Nach Kriegsende verbinden die meisten Menschen mit dem Wiederaufkommen der Mitbestimmung die Einführung der Montanmitbestimmung. 1976 zur Hochzeit der sozialliberalen Koalition in der Bonner Republik folgte die Verabschiedung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Zufrieden war damit seinerzeit wohl niemand, denn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hatten viel daran auszusetzen. (zitiert nach www.imu-boeckler.de Zugriff am 26.12.23 14.30 Uhr) Den einen ging die Mitbestimmung nicht weit genug, die anderen fürchteten den Sozialismus. Eingetreten ist das bekanntermaßen nicht, betriebliche Mitbestimmung sollte heute Standard sein. Sie trägt dazu bei, dass im Betrieb die Belange der Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden und betriebliche Belange aus deren Perspektive betrachtet werden (sollten). Die Rechte des Betriebsrates gliedern sich dabei in Mitwirkungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte. Für Mitglieder von Betriebsräten gibt es weitreichende Möglichkeiten, sich weiterzubilden und für ihre Tätigkeit als Betriebsrat zu qualifizieren. Was aber, wenn Betriebsräte ihre Aufgaben nicht wahrnehmen? Was, wenn Betriebsräte durch Arbeitgeber korrumpiert werden und so sowohl in ihrer Urteilskraft getrübt als auch in ihrem konkreten Handeln die Interessen der Beschäftigten völlig aus den Augen verlieren? Es soll Fälle geben, in denen Betriebsräte folgsam und untertänig alles nachvollziehen, was ihnen Arbeitgeber vorlegen. Eigene Ermittlungen zum Sachverhalt werden nicht angestellt und demzufolge kommt es auch nicht zu sachgerechten Entscheidungen. Was, wenn Betriebsräte dem Unternehmen schweren, auch wirtschaftlichen Schaden zufügen und Vorgesetzte dies nutzen, um Betriebsratsmitglieder, die letztlich auch nur Untergebene sind, gefügig zu machen? Es soll tatsächlich vorkommen, dass solche Vorgänge vertuscht werden, der Schaden irgendwie anders ausgeglichen wird, aber dafür echte Mitbestimmung nicht mehr stattfindet.
Eine Gewähr dafür, dass solche Vorgänge keinen Eingang in die betriebliche Praxis finden können, ist es mit gewerkschaftlichen Listen zu den anstehenden Betriebsratswahlen anzutreten. Man könnte dem Irrglauben unterliegen, mit eigenen, gewerkschaftsunabhängigen Listen sei es leichter, betriebsorientierte Mitbestimmung umzusetzen. Genau betrachtet ist das aber der falsche Weg, denn es fehlt ein Korrektiv im Hintergrund, das über Erfahrung, juristischen Sachverstand und Durchschlagskraft verfügt, um Missbrauch durch Arbeitgeber wirksam entgegenzutreten. Leidvolle Erfahrungen belegen, dass es immer wieder dazu kommt, dass nicht nur Arbeitnehmern geschadet wird, sondern dass auch betriebliche Belange darunter leiden. Unternehmerische Fehlentscheidungen werden kaschiert, die Leidtragenden sind Beschäftigt, die schlimmstenfalls das Unternehmen verlassen müssen, weil es wirtschaftlich nicht mehr läuft.
Alle Rechte Bilder, Design & Wartung vorbehalten | Instagram & Facebook I
You Tube, X von Nicole-B. Dehde
2024 Alle Rechte für Texte vorbehalten Klaus-Peter Dehde
Veröffentlichte Fotografien in Kooperation mit Nicole-Birgitta Dehde in allen sozialen Medien
https://www.linkedin.com/in/klaus-peter-dehde-122345a5/
https://www.kpdehde.de/impressum
https://www.linkedin.com/in/nicole-d-7a4049324/
https://www.instagram.com/kpdehde/